Immobilienbewertung
Immobilienbewertung
Entscheidungen bei Immobiliengeschäften haben eine enorme Tragweite im finanziellen Bereich, denn alle Arten von Immobilien stellen einen erheblichen Vermögenswert dar.
Daher ist eine genaue Bewertung der Immobilie Basis für jede Entscheidung. Eine Immobilienbewertung ist wichtig, sowohl für den Veräußerer, damit Ihm keine Vermögensverluste entstehen, als auch für den Käufer, der überhöhte Kaufpreisangebote erkennen muss. Nur ein Gutachter der den Immobilienmarkt sehr gut kennt, kann auch eine realistische Wertermittlung durchführen.
Leibinger Immobilien ist die Verbindung eines erfahrenen Gutachters, mit der Erfahrung eines marktetablierten
Immobilienunternehmens. Als Sachverständige und Gutachter bei der Bewertung von Immobilien sind wir unabhängig und objektiv.
Anlässe für eine Immobilienbewertung können sein:
Ersten Richtwert einholen
Die Marktwertanalyse ist auch eine Kurzform der Bewertung und wird vorrangig bei An- und Verkaufsüberlegungen eingesetzt. Sie soll den Wert widerspiegeln, der reell auf dem Immobilienmarkt zu erzielen wäre und vergleicht aktuell angebotene Objekte mit ähnlicher Art und Lage.
Sie können direkt online eine kostenfreie Wertabschätzung Ihrer Immobilie anfordern.
Die ImmoCloud
Als registrierter Kunde auf unserer Webseite, haben Sie sicher schon den Punkt „ImmoCloud“ entdeckt. Loggen Sie sich einfach ein und rufen Sie die ImmoCloud auf. Wir führen Sie mit wenigen Klicks durch ein paar einfach Fragen zur Immobilie. Nach wenigen Augenblicken errechnet sich online der Richtwert und liefert Ihnen eine Preisspanne. Sie können beliebig viele Immobilien dort anlegen und beobachten. Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenfrei!
Vollgutachten
Als Gutachter und Dipl. Sachverständige (DIA) erstellen wir fundierte und marktnahe Verkehrwertgutachten nach §194 BauGB, für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.
Ein Vollgutachten enthält eine ausführliche, spezifische und detaillierte Objektbeschreibung. Bei strittigen Auseinandersetzungen, die ggf. gerichtlich Verwendung finden, sollte das Vollgutachten gewählt werden.
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten enthält ebenfalls den Verkehrswert nach §194 BauGB. Allerdings ist die Objektbeschreibung gekürzt und vereinfacht dargestellt.