• Testament und Erbvertrag

Klarheit und Sicherheit für das Immobilien-Erbe

Alle Informationen zum Testament oder Erbvertrag

Immobilien sind für die meisten nicht nur lukrative Anlageobjekte, sondern haben als Familienbesitz oft auch einen persönlichen Wert. Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung vererbt, so sind klare Formulierungen zum Nachlass vonseiten des Erblassers sinnvoll. Damit kann Streit vermieden und den Wünschen des Verstorbenen bestmöglich entsprochen werden. Was gilt es für den letzten Willen zu beachten?

Wer kann als Erbnehmer eingesetzt werden?

Sie haben geerbt, obwohl Sie mit dem Verstorbenen nicht verwandt waren? Wenn ein Erblasser ein Testament aufsetzt, so kann er frei darüber entscheiden, wen er als Erben einsetzen möchte. Hierzu muss er jedoch ein handschriftliches oder öffentliches Testament verfasst haben. Gibt es keinen schriftlich formulierten letzten Willen, so greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge – mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Allerdings haben die nächsten Verwandten auch bei einem schriftlichen Testament Anspruch auf einen Pflichtanteil aus der Erbmasse, unabhängig vom Willen des Verstorbenen. So erben Ehegatte, Kinder und Enkel auf jeden Fall die Hälfte des Vermögens. Allerdings haben die gesetzlichen Erben lediglich Anspruch auf Geld aus dem Vermögen, nicht auf Sachwerte.

Handschriftliches Testament

Wie der Name es bereits sagt, wird das handschriftliche Testament eigenhändig handschriftlich verfasst und anschließend unterschrieben. Hierbei sollten Vor- und Zuname sowie Datum und Ort vermerkt werden. Es muss für eine dritte Person lesbar und verständlich sein. Im Internet finden sich einige Vorlagen für Formulierungen eines eigenständig verfassten Dokuments, die als Hilfestellung dienen können. Denn erfüllt das handschriftliche Testament bestimmte Kriterien nicht, so kann es im Anschluss angefochten werden.

Grundsätzlich lässt sich das ausgeschriebene und unterschriebene Testament ohne Hilfe von anderen erstellen. Es muss demnach kein Notar kontaktiert werden und muss auch nicht amtlich verwahrt werden. Es kann jedoch bei einem Nachlassgericht hinterlegt werden.

Notarielles Testament

Das notariell beglaubigte oder auch öffentliche Testament bietet in jedem Fall mehr Rechtssicherheit. Ein Notar berät zu allen Fragen und setzt das Dokument auf. Dabei unterliegt der Notar selbstverständlich der Schweigepflicht. Es ist auch möglich, eine verschlossene Schrift an den Notar zu übergeben – dieser fertigt bei der Beurkundung ein Protokoll an.

Nach Unterzeichnung des Protokolls durch den Notar und den Erblasser gibt der Notar das Testament an das Amtsgericht, so kann es nachträglich nicht verfälscht oder zerstört werden. Der Erblasser erhält hierüber einen Hinterlegungsschein. Durch das Testament wird den Erbnehmern bei Antritt des Erbes auch die Grundbuchberichtigung erleichtert.

Der Erbvertrag

Der Erblasser kann sich auch dafür entscheiden, mit seinem gewünschten Erbnehmer einen Erbvertrag zu schließen. Diese sogenannte letztwillige Verfügung regelt auch den Nachlass, wird aber meist gemeinsam mit dem Erben aufgesetzt und unterzeichnet. Hierfür bedarf es ebenfalls einer notariellen Beurkundung. In dem Vertrag können Verbindlichkeiten des Erben festgelegt werden. So können bestimmte Abmachungen getroffen werden, die zum Beispiel den Umgang mit der Immobilie regeln. Ein Erbvertrag kann nach Unterzeichnung jedoch nicht mehr einseitig geändert werden.

Als Immobilieneigentümer ist es wichtig, sich schon frühzeitig zu überlegen, ob ein Erbvertrag oder ein Testament Sinn macht, wenn er

  • selbst entscheiden möchte, wer zu welchem Anteil nach seinem Tod erben soll
  • nicht das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt sehen möchte
  • mit einem Erbvertrag bestimmte Abmachungen treffen will

Sie haben Fragen zu Ihrer Erb-Immobilie oder benötigen Hilfe, dann sprechen Sie uns gerne an. Als Immobilien-Experten stehen wir Ihnen zur Seite.

https://leibinger-immobilien.de/testament-und-erbvertrag/

Mehr Lebenskreuzungen

Immobilie vor dem Verkauf sanieren

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen, wissen aber, dass an einigen Stellen eine Renovierung oder sogar Sanierung notwendig wäre. Da stellen Sie sich die Frage: Will ich mir überhaupt noch antun, eine Baustelle in meiner Immobilie zu haben, wenn ich sie eh verkaufen will?

Die erfolgreiche Besichtigung der Immobilie

Ihre Immobilie hat bereits Interesse geweckt – einige Interessenten möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung besichtigen. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Immobilienpräsentation.

Die Immobilie vermieten

Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Immobilie zu vermieten. So können Sie durch die Miete eine beständige Einnahme generieren. Doch Vorsicht: Seien Sie sorgsam bei der Mieterwahl, so vermeiden Sie Ärger im Mietverhältnis oder Mietausfälle durch nicht gezahlte Mieten oder Kündigungen.

Die Unterlagen zum Immobilienverkauf

Ein Immobilienverkauf bedeutet vor allem auch eines: Unterlagen zu sammeln und zu sichten. In jeder Phase des Verkaufs sind spezielle Unterlagen notwendig. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Unterlagen für den Verkauf der Immobilie

Ob ausführliche Informationen für das Exposé, Informationen für potenzielle Käufer oder schließlich das Aufsetzen des Kaufvertrages beim Notar – in jeder Phase des Verkaufs sind spezielle Unterlagen notwendig. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Alle Beiträge ansehen

Passwort vergessen

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.

In den nächsten Minuten erhalten Sie eine E-Mail.

Sie sind momentan nicht im Kundenbereich angemeldet

Registrieren Sie sich jetzt für Ihren persönlichen Kundenbereich!

Ihre Vorteile:
• Suchwünsch einrichten - automatisch frische Immobilien erhalten
• Zugriff auf alle Exposés 24/7
• Zugang zu 360°-Touren unserer Immobilienangebote
• Besichtigungs-Termine online buchen
• Ihre persönliche Vergleichsliste anlegen
• an die besten Konditionen von 700 Banken kommen
• kostenfrei Wertermittlung Ihrer Immobilie

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an jedem Tag der Woche, unabhängig von unseren Geschäftszeiten, über alle Angebote zu informieren!


Registrieren

*“ zeigt erforderliche Felder an

AGB*
Datenschutz*
* Dies ist ein Pflichtfeld.
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Suchwunsch