LEIBINGER BEWERTET IHRE IMMOBILIE – GENAU!
Entscheidungen bei Immobiliengeschäften haben eine enorme Tragweite im finanziellen Bereich, denn alle Arten von Immobilien stellen einen erheblichen Vermögenswert dar.
Daher ist eine genaue Bewertung der Immobilie Basis für jede Entscheidung. Eine Immobilienbewertung ist wichtig, sowohl für den Veräußerer, damit Ihm keine Vermögensverluste entstehen, als auch für den Käufer, der überhöhte Kaufpreisangebote erkennen muss. Nur ein Gutachter der den Immobilienmarkt sehr gut kennt, kann auch eine realistische Wertermittlung durchführen.
Leibinger Immobilien ist die Verbindung eines erfahrenen Gutachters, mit der Erfahrung eines marktetablierten
Immobilienunternehmens. Als Sachverständige und Gutachter bei der Bewertung von Immobilien sind wir unabhängig und objektiv.
ANLÄSSE FÜR EINE IMMOBILIENBEWERTUNG KÖNNEN SEIN:
- Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Renditeermittlung von Kapitalanlagen
- Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
- Beleihungswertberechnung bei der Finanzierung bei Banken und Sparkassen
- Erbauseinandersetzung/ vorgezogene Erbregelung
- Vermögensaufstellung
- Enteignungs-/Entschädigungsverfahren z.B. in Sanierungs- oder bei Umlegunsgebieten
- Zwangsversteigerung
- steuerliche Anlässe in Unternehmen (Entnahme aus Betriebsvermögen, Bilanzierung, etc.)
- steuerliche Anlässe im Bezug auf Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Mieterhöhungsverfahren
- Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
- Schiedsgutachten bei Auseinandersetzungen
LEISTUNGEN
Als Gutacher für Immobilien in Tuttlingen erstellen wir fundierte und marktnahe Verkehrswertgutachten. Alle Grundlagen und Daten, auf denen das Immobiliengutachten basiert, werden in übersichtlicher und transparenter Form dargestellt. Es gibt verschiedene Arten die Wertermittlung darzustellen:
VOLLGUTACHTEN
Als Gutachter und Dipl. Sachverständige (DIA) erstellen wir fundierte und marktnahe Verkehrwertgutachten nach §194 BauGB, für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.
Ein Vollgutachten enthält eine ausführliche, spezifische und detaillierte Objektbeschreibung. Bei strittigen Auseinandersetzungen, die ggf. gerichtlich Verwendung finden, sollte das Vollgutachten gewählt werden.
KURZGUTACHTEN
Das Kurzgutachten enthält ebenfalls den Verkehrswert nach §194 BauGB. Allerdings ist die Objektbeschreibung gekürzt und vereinfacht dargestellt.
MARKTWERTANALYSE
Die Marktwertanalyse ist auch eine Kurzform der Bewertung und wird vorrangig bei An- und Verkaufsüberlegungen eingesetzt. Sie soll den Wert widerspiegeln, der reell auf dem Immobilienmarkt zu erzielen wäre und vergleicht aktuell angebotene Objekte mit ähnlicher Art und Lage.
IMMOBILIENBERATUNG
Die Entwicklung von Grundstücks- und Nutzungskonzepten steht im Vordergrund der Immobilienberatung.
Die Grundstücke werden hinsichtlich einer möglichen Neubebauung oder eines Umbaus untersucht.
Hierbei verfolgen wir meistens das Thema: „Mit welchem Nutzungskonzept investiere ich richtig in die Immobilie, damit am Immobilienmarkt auch die gewünschten nachhaltigen Erträge erwirtschaftet werden.“ Neue Ideen und Konzepte werden entwickelt und auf Ihre Umsetzung und Akzeptanz auf dem Immobilienmarkt hin überprüft.
Für alle Bewertungsarten steht am Anfang immer eine ausführliche Besichtigung der Immobilie, die Durchsicht sämtlicher Unterlagen, sowie ein persönliches Gespräch mit dem Auftraggeber/Kunden an. Im Anschluss wird die Art der Bewertung gemeinsam festgelegt.