• Was gehört in den Kaufvertrag

Kaufabwicklung nur mit einem notariell beurkundeten Kaufvertrag

Was gehört in den Kaufvertrag

Herzlichen Glückwunsch – Sie haben für Ihre Immobilie einen passenden Käufer gefunden. Alles ist besprochen, nun fehlt nur noch der Kaufvertrag. Nur noch? Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist ein großes Investment, daher bedarf es eines gut formulierten Kaufvertrages sowie der Unterzeichnung im Beisein eines Notars. Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um mögliche Auseinandersetzungen im Nachgang zu vermeiden.

Aufgaben des Notars

Der Notar kann den Vertrag juristisch einwandfrei aufsetzen, kennt jedoch nicht die persönlichen Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer. Soll hiervon etwas in den Vertrag aufgenommen werden, so muss er darüber informiert werden. Der Notar ist auch nicht dafür verantwortlich zu prüfen, ob der Verkaufspreis gerechtfertigt ist oder wie die wirtschaftliche Basis des Käufers ist.

Welche Aufgaben dem Notar zufallen, lesen Sie im folgenden Artikel „Pflichttermin: Die notarielle Beurkundung des Immobilienverkaufs“.

Der Notar ist eine neutrale Instanz, auch wenn er von einer Partei – meist dem Käufer – mit der Beurkundung beauftragt wird. Beide Vertragsparteien können den Notar kontaktieren und Fragen zum Kaufvertrag stellen. Verkäufer und Käufer erhalten den Vertrag als Entwurf zugesandt. So haben Sie die Möglichkeit, die Inhalte zu prüfen und im Zweifel weitere Rechtsberatung einzuholen.

Inhalte des Kaufvertrages

Im Kaufvertrag werden alle Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer festgehalten. Hierfür gibt es standardisierte Vorlagen. Standardmäßig werden folgende Angaben benötigt:

  • Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller Vertragspartner
  • Bezeichnung und Beschreibung des Kaufobjektes mit Flurkarte und aktuellem Grundbuchauszug – werden Gegenstände aus der Immobilie, wie Küche, Möbel und Einbauten übernommen, so werden diese ebenfalls genau benannt
  • Mängel am Objekt – so herrscht zwischen Verkäufer und Käufer Klarheit über die Beschaffenheit beim Eigentümerwechsel
  • Der vereinbarte Kaufpreis
  • Löschung oder Übernahme von einer bestehenden Grundschuld
  • Weitere Löschungen und Änderungen im Grundbuch wie ein Wohnrecht
  • Vereinbarungen zur Zahlung
  • Besitzübergang – dieser ist in der Regel an die Kaufpreiszahlung geknüpft
  • Auflassung sowie Bestimmungen zum Eigentumsübergang – so kann das Eigentum erst nach Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer auf den Käufer übergehen

Mängel aufführen

Es ist wichtig, dass der Kaufvertrag so genaue Angaben wie möglich beinhaltet, damit es im Nachhinein nicht zu Streitigkeiten kommt. Deswegen sollten Sie als Verkäufer auch bei Besichtigungen offen auf Mängel am Immobilienobjekt hinweisen. Haben Sie ein entsprechendes Gutachten, so können Sie argumentieren, dass der Kaufpreis die Mängel bereits berücksichtigt.

Werden die Mängel im Kaufvertrag aufgenommen, so sichern Sie sich gegen etwaige Rückforderungen von Seiten des Käufers ab.

Zudem ist die Formulierung „gekauft wie gesehen“ bei gebrauchten Immobilien üblich. Denn anders als bei einem Neubau, bei dem eine Gewährleistung von 5 Jahren vom Bauträger gegeben werden muss, sind Sie beim Verkauf Ihrer gebrauchten Privatimmobilie hierzu nicht verpflichtet.

Feststehende Termine

Ebenfalls wichtig sind die vereinbarten Termine im Kaufvertrag. So können Verkäufer und Käufer festlegen, zu welchem Zeitpunkt die Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung stattfinden soll. Auch die Übergabe der Immobilie kann vertraglich festgehalten werden. Bei der Übergabe sollte ein Übergabeprotokoll geschrieben werden.

Schon vor der Erstellung des Kaufvertrages gibt es eine Menge zu beachten. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Verkaufsprozess. Haben Sie Fragen bezüglich notwendiger Klauseln im Vertrag, können Sie uns gerne ebenfalls kontaktieren, wir helfen Ihnen weiter.

https://leibinger-immobilien.de/was-gehoert-in-den-kaufvertrag-ihrer-immobilie/

Mehr Lebenskreuzungen

Immobilie vor dem Verkauf sanieren

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen, wissen aber, dass an einigen Stellen eine Renovierung oder sogar Sanierung notwendig wäre. Da stellen Sie sich die Frage: Will ich mir überhaupt noch antun, eine Baustelle in meiner Immobilie zu haben, wenn ich sie eh verkaufen will?

Die erfolgreiche Besichtigung der Immobilie

Ihre Immobilie hat bereits Interesse geweckt – einige Interessenten möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung besichtigen. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Immobilienpräsentation.

Die Immobilie vermieten

Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Immobilie zu vermieten. So können Sie durch die Miete eine beständige Einnahme generieren. Doch Vorsicht: Seien Sie sorgsam bei der Mieterwahl, so vermeiden Sie Ärger im Mietverhältnis oder Mietausfälle durch nicht gezahlte Mieten oder Kündigungen.

Die Unterlagen zum Immobilienverkauf

Ein Immobilienverkauf bedeutet vor allem auch eines: Unterlagen zu sammeln und zu sichten. In jeder Phase des Verkaufs sind spezielle Unterlagen notwendig. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Unterlagen für den Verkauf der Immobilie

Ob ausführliche Informationen für das Exposé, Informationen für potenzielle Käufer oder schließlich das Aufsetzen des Kaufvertrages beim Notar – in jeder Phase des Verkaufs sind spezielle Unterlagen notwendig. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Alle Beiträge ansehen

Passwort vergessen

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.

In den nächsten Minuten erhalten Sie eine E-Mail.

Sie sind momentan nicht im Kundenbereich angemeldet

Registrieren Sie sich jetzt für Ihren persönlichen Kundenbereich!

Ihre Vorteile:
• Suchwünsch einrichten - automatisch frische Immobilien erhalten
• Zugriff auf alle Exposés 24/7
• Zugang zu 360°-Touren unserer Immobilienangebote
• Besichtigungs-Termine online buchen
• Ihre persönliche Vergleichsliste anlegen
• an die besten Konditionen von 700 Banken kommen
• kostenfrei Wertermittlung Ihrer Immobilie

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an jedem Tag der Woche, unabhängig von unseren Geschäftszeiten, über alle Angebote zu informieren!


Registrieren

*“ zeigt erforderliche Felder an

AGB*
Datenschutz*
* Dies ist ein Pflichtfeld.
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Suchwunsch