Einfamilienhaus mit Nebengebäude auf großem Grundstück | 2138
Haus | 78604 Rietheim-Weilheim
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Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Eckdaten der Immobilie
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht diese Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 85m² auf einem ca. 1.085m² grossen Grundstück in ruhiger Ortsrandlage der Gemeinde Rietheim.
Eine breite Zufahrt mit ausreichend Stellflächen führt Sie zum Haus welches ziemlich in der Mitte des Grundstückes platziert ist.
Im Erdgeschoss erwartet Sie ein Wohn-Essbereich, eine Küche, ein Badezimmer, eine separate Toilette sowie ein großer Abstellraum.
Das Obergeschoss verfügt über 2 Schlafzimmer, wobei eines der Zimmer über ein Durchgangszimmer erreicht wird welches sich ideal als begehbare Garderobe anbietet. Selbstverständlich darf auch hier eine separate Toilette nicht fehlen.
Der Keller sowie der Dachboden bieten ausreichend Fläche zum verstauen der nicht täglich genutzten Dinge.
Wem dieser Platz noch nicht ausreicht, der findet im rückwärtigen Teil des Grundstückes noch ein Nebengebäude mit Werkstatt und Hobbyraum. Auch an die Fahrzeuge wurde gedacht und so steht einerseits eine Garage zur Verfügung und andererseits ein grosser und hoher Carport – ideal als Stellplatz für ein Wohnmobil oder ähnliches.
Ihr Ansprechpartner
Lage
Rietheim-Weilheim liegt am Rande des Großen Heubergs auf der südwestlichen Schwäbischen Alb. Die Gemeinde liegt an der Gäubahn und besitzt seit der Einführung des Ringzugs 2003 wieder Bahnanschluss. Es existiert je ein Bahn-Haltepunkt in Rietheim und Weilheim. Der Ringzug verbindet die beiden Teilorte untereinander und werktags im Stunden-Takt mit Tuttlingen, Immendingen und Leipferdingen sowie mit dem Bahnhof Rottweil, an dem Ringzug-Reisende aus Rietheim-Weilheim Anschluss nach Stuttgart haben. Rietheim-Weilheim ist in den Verkehrsverbund TUTicket eingegliedert.
Sonstige Angaben
Sollte der zukünftige Eigentümer in Betracht ziehen auf dem Grundstück Neu zu bauen müssten mit der Gemeinde die Anliegerbeiträge abgeklärt werden.